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Wie weit soll die Sanierung gehen?

Was ist wichtiger: die Sanierung der Steigzone oder ein Dachausbau?

Das sind exemplarisch oftmals Hauptfragen der ersten Bauherren-gespräche, die dann fundiert geklärt und ausführlich diskutiert werden.

Das Zweifamilienhaus aus den 1940er Jahren in der Nähe der Stadtmauer von Luzern wurde von einer Generation an die nächste übergeben. Die vierköpfige Familie mochte es als Wohnsitz umbauen, wobei die Wohnung im Erdgeschoss als Mietwohnung erhalten werden sollte. Die Wohnung im Obergeschoss, zusammen mit zwei Zimmern im Dachgeschoss sollten die neue Familienwohnung ergeben.

Der Dachstock wurde schlussendlich noch nicht ausgebaut und konserviert ein mögliches Potential für einen späteren Zeitpunkt.

VOR DER RENOVATION

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GUTER IST-ZUSTAND

Das Gebäude war oberflächlich gut gepflegt. Leider reicht dies nicht aus, um die nächsten Jahrzehnte Bestand zu haben. Nutzungsänderungen und unsichtbare Herausforderungen wie zum Beispiel alte Wasserleitungen zwingen zu Eingriffen.

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LIEBLINGSTHEMA BRANDSCHUTZ

Da die Ebenen der neuen zweigeschossigen Wohnung ausschliesslich durch das Treppenhaus miteinander verbunden sind, wurde die neue Wohnungseingangstür auf dem Mittelpodest eingebaut. Somit wird das Treppenhaus Teil des Wohnraumes. Die Wohnungseingangstür wurde als Brandschutztür ausbildet und die Sprossierung von den bestehenden Türen analog übernommen. Dadurch fügt sie sich "unerkannt" in das Gebäude ein. Das Treppengeländer wurde demontiert und nach Errichtung der Brandschutzwand handwerklich angepasst als wäre es immer so gewesen.

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ERNEUERUNG DER WASSERLEITUNGEN

Was es heisst, rational und damit auch preiswert zu bauen, kann man oft an alten Häusern gut ablesen. Im Zweifamilienhaus gab es exakt eine Steigzone vor allem mit den sanitären Installationen. Dies setzt eine Disziplin in der Grundrissgestaltung voraus. Küchen und Bäder am anderen Ende des Hauses sind einfach nicht sinnvoll, wenn kostenbewusst gebaut werden soll.

Da die alten Leitungen das Lebensalter längst erreicht hatten, wurde ein neuer Steigschacht erstellt. Bei der Gelegenheit wurden WC und Bad zu einem Raum zusammengelegt und neu ausgestattet. Das Bad in der Wohnung darunter konnte trotz Intervention mit neuem Schacht grösstenteils erhalten werden.

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DIE QUALITÄT DES UNGEWOHNTEN

Der grosse Vorsaal ist heute ein ungewohnter Anblick. Eine aufwändige Anpassung des Grundrisses zugunsten der Zimmer bringt aber keine Vorteile für das Ganze. Der Vorsaal trägt zu Recht seinen Namen. Er ist der grosszügige Empfangsbereich. Man flüchtet nicht hindurch. Er ist Aufenthaltsort und geometrischer Mittel- und Kreuzungspunkt der Wohnung.

Der handwerklich hochwertige und dauerhafte Klinkerboden wurde erhalten.

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NEU UND ALT VERSCHWIMMEN INEINANDER

Immer wieder lohnt es sich, darüber nachzudenken, was tatsächlich ersetzt werden muss und was bleiben kann. Voraussetzung dafür ist ein sanftes Grundkonzept, dass nicht alle diese Überlegungen durch grossflächigen Abriss obsolet macht. Jede Wand, die nicht abgebrochen wird, ist ein Wert der nicht vernichtet wird und durch einen neuen Wert ersetzt werden muss. Das ist nachhaltig im ureigentlichen Sinne.

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WAS ES (JETZT) BRAUCHT

Manchmal besteht der Wert einer Architektenberatung darin, die Wünsche der Bauherrschaft so zu ordnen, dass bauliche Massnahmen reduziert oder ganz darauf verzichtet werden kann. Bei näherer Betrachtung war auch in diesem Falle ein zusätzlicher Ausbau des Dachgeschosses im Moment nicht zwingend notwendig. Der alte schöne Dachraum konnte unverändert erhalten bleiben und wird auch fleissig genutzt. Und ob er überhaupt in den nächsten Jahren als Wohnraum gebraucht werden wird, wird sich zeigen. Und dann sind noch alle Optionen offen.

 

 

 

HAUS S

Kategorie: Sanierung/ Renovation
Ort: 6004 Luzern
Baujahr: 1948
Bauherr: Privat
Planungszeit: Juli 2020 – Dez. 2020

Umbauzeit: Jan. 2021 – April 2021
Kosten: 300'000 CHF
Nutzung: Wohnen
Aufgaben: Konzeption, Planung und Bauleitung (mit Raumwerk Plus)

WAS BRAUCHT ES?

TEILSANIERUNG ZWEIFAMILIENHAUS

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